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Erster Gammelfleisch-Prozess

41 Jahre alter Firmenchef steht wegen Betruges vor Gericht


Von Ernst-Wilhelm Pape
Cloppenburg (WB). Im bundesdeutschen Gammelfleisch-Skandal kommt es am 11. August in Niedersachsen zum ersten Gerichtsprozess. Vor dem Amtsgericht Cloppenburg muss sich der 41 Jahre alte Inhaber des Unternehmens HKB Convenience, Alfons B., wegen Betruges sowie Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verantworten.
Der Firmenchef soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg aus seinen Betrieben in Lindern und Lastrup (Kreis Cloppenburg) verdorbenes Geflügelfleisch in den Handel gebracht haben. Das tiefgefrorene Hähnchen- und Putenfleisch aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Frankreich war, so der Vorwurf, unsachgemäß aufgetaut, zum Teil verbotenerweise mit Wasser aufgespritzt und als Frischware verkauft worden. Durch die Aufspritzung wurde das Fleisch schwerer, um höhere Preise erzielen zu können. 20 Tonnen Ware waren an 15 Großhändler in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach, Duisburg, Solingen und Hagen), Baden-Württemberg und Bremen verkauft worden.
Das Amtsgericht Cloppenburg hatte gegen Alfons B. bereits im Juni einen Strafbefehl wegen der Gammelfleisch-Vorwürfe erlassen. Der Unternehmer war zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 41-Jährige legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, so dass es jetzt im August zur Hauptverhandlung kommt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte neben dem Strafbefehl auch eine Gewinnabschöpfung in Höhe von 12 000 Euro beantragt.

Artikel vom 28.07.2006