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Markengrund beschäftigt Gericht


Sennestadt/Minden (sw). Das Thema Markengrund beschäftigt auch im August wieder das Verwaltungsgericht Minden. Von einer »Staffel von Verfahren« sprach gestern Vorsitzender Richter und Pressesprecher Rolf Weidemann. Im konkreten Fall geht es um drei Komplexe: Ein Ehepaar möchte einen Carport mit einem Abstellraum im Wochenendhausgebiet errichten, die beiden anderen Parteien klagen gegen die Anweisung, bereits errichtete Anbauten wieder abreißen zu müssen.
»Für Anbauten und die Erweiterung von Gebäuden braucht man eine Baugenehmigung. Hier ist ohne diese gebaut worden, und die Stadt Bielefeld hat angeordnet, die Bauten wieder abzureißen. Das wollen die Kläger nicht hinnehmen«, fasste Weidemann zusammen. Nun wollen die betroffenen Eigentümer der Wochenendhäuser erreichen, dass die Anordnung der Stadt Bielefeld zurückgenommen wird, und parallel dazu eine Baugenehmigung erwirken.
»Mit diesen drei Fällen ist das Ende der Fahnenstange aber noch nicht erreicht«, so Weidemann. »Es sind noch weitere Verfahren anhängig, aber die sind noch nicht so weit, als dass sie bereits verhandelt werden könnten.«
Das Thema Markengrund beschäftigt die Gerichte bekanntermaßen bereits seit geraumer Zeit. Das Wochenendhausgebiet südlich und nördlich des Senner Hellwegs hat sich zu einem wahren »Dauerbrenner« entwickelt. Bereits mehrere betroffene Eigentümer zogen vor Gericht, um sich gegen von der Stadt auferlegte »Rückbau«-Anordnung zu wehren. Außerdem wenden sich einige Betroffene gegen die Regel, dass Dauerwohnen dort nach wie vor nicht zulässig ist.

Artikel vom 28.07.2006