Düsseldorf (dpa). Haustiere können von ihrem Besitzer nicht als Erben im Testament eingesetzt werden. Sie seien laut Gesetz nicht rechtsfähig, teilte die Rheinische Notarkammer auf Grund vieler Nachfragen mit. Es sei auch nicht möglich, ihnen im Testament einen eigenen Anspruch auf Versorgung zuzuweisen. Die Notare raten, das Tier im Testament einer Vertrauensperson als Vermächtnis zu hinterlassen.