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Null Promille für Anfänger

Führerscheinneulinge müssen sich 2007 auf neues Recht einstellen

Von Wolfgang Schäffer
Berlin/Bielefeld (WB). Vom kommenden Jahr an wird in Deutschland eine Null-Promille-Grenze für Fahranfänger gelten. Bund und Länder liegen bei dem Vorhaben auf einer Linie.

»Das Thema ist schon längere Zeit im Gespräch. Jetzt arbeiten wir an einer entsprechenden Gesetzesvorlage, die vermutlich noch in diesem Jahr im Bundeskabinett beraten wird«, sagt Jürgen Frank, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Er geht davon aus, dass dieses Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2007 in Kraft treten wird.
Bereits vor einem guten Jahr hatte es eine Initiative der Länder gegeben, um ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Führerscheinneulinge während ihrer zweijährigen Probezeit auf den Weg zu bringen. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen auf Bundesebene war das Thema vorübergehend auf Eis gelegt worden.
Zwar gab es 2005 um 4,6 Prozent weniger Alkoholunfälle als im Jahr davor. Von den insgesamt 53 394 registrierten Alkoholkarambolagen endeten 22 004 mit Personenschaden. Dabei wurden 19 831 Menschen leicht, 8002 schwer verletzt und 603 getötet. Dennoch betrug der Anteil der Verkehrstoten nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss noch elf Prozent.
Der überwiegende Teil dieser Unfälle lag zwischen 19 Uhr abends und fünf Uhr morgens, einer Zeit, in der auf Partys oder in Gesellschaft auch eher Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumiert werden, als zu anderen Tageszeiten.
Mit anderen berauschenden Mitteln sind laut Rechtsprechung Drogen gemeint. Auch für die gilt mit dem neuen Gesetz natürlich ein absolutes Verbot für Fahranfänger.
Der Großteil der Alkoholtäter ist relativ jung, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden auflistet. Mehr als 80 Prozent der in Deutschland gezählten alkoholisierten Unfallbeteiligten waren noch keine 50 Jahre alt. Auffälligste Gruppe hierbei sind wiederum die 18- bis 24-Jährigen. Dieser Altersgruppe gehört jeder vierte Alkoholfahrer an, haben die Statistiker festgehalten. Mit steigendem Alter nehme der Alkoholeinfluss bei Unfallfahrten ab, zeigen die Auswertungen.
Seit dem 1. Mai 1998 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Verkehrsteilnehmer mit mehr Alkohol im Blut begehen eine Ordnungswidrigkeit. Auffälligkeiten im Verkehr wie beispielsweise die Verwicklung in einen Unfall reichen aber aus, um Fahrer auch schon bei 0,3 Promille als alkoholbeeinflusst einzustufen.
Ministeriums-Sprecher Jürgen Frank schließt jedoch aus, dass mit dem nun angestrebten Alkoholverbot für Fahranfänger die Tür zur generellen Null-Promille-Grenze aufgestoßen werde.
Im Gespräch mit dieser Zeitung sagte Frank, das sei »kein Thema«. Die bisherige Regelung habe sich bewährt. »Mit der Neuregelung wollen wir einen entscheidenden Beitrag leisten, um die hohe Zahl von Unfällen mit jungen Autofahrern zu reduzieren.«
Deshalb seien auch die jungen Menschen, die am Modellversuch »Führerschein mit 17« teilnehmen, von dem neuen Gesetz betroffen, wenn es denn 2007 in Kraft tritt.
Seite 4: Kommentar

Artikel vom 26.07.2006