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Online-Schnäppchen
können teuer werden

Zoll auf Internet-Ware - Arzneihandel illegal


Bielefeld (WB). Schöne neue Internet-Welt: Sekunden nur verstreichen - schon gehört die Ware mir. Woher aber stammt das Schnäppchen, das der Käufer online erworben hat? Aus einem Land, das zur EU gehört, behaupten die Anbieter gerne. Wenn dann aber der Zoll nachprüft und für das billige Stück aus dem weltweiten Netz saftige Gebühren verlangt, ist der Ärger groß.
Mancher Mausklick wird teuer: Wenn, anders als von den Verkäufern behauptet, die Ware aus den USA, aus Fernost oder anderen Drittländern stammt - was ziemlich häufig der Fall ist -, handelt es sich zollrechtlich um einen Import. Dann muss der Käufer für alle weiteren Kosten, für Zoll und Steuern, einstehen. »Diese Kosten verteuern das vermeintliche Schnäppchen, was die Betroffenen nicht selten stark verärgert», sagt Andreas Fabig, Leiter des Zollamts Anröchte.
Auch im Bielefelder Hauptzollamt weiß man: Sogar Medikamente werden über das Internet vertrieben. Wer die kauft - oft zu günstigen Preisen -, übersieht allerdings eine Sache, auf die natürlich nur wenige Anbieter hinweisen: Medikamente dürfen nur von Personen eingekauft werden, die nach dem Arzneimittelgesetz dazu berechtigt sind. Dazu zählen in der Regel Apotheker und zugelassene Pharmaunternehmen.
Folge: Nicht berechtigte Privatpersonen, die online Medikamente bestellen, begehen eine Straftat!
Der Zoll hat alle wichtigen Bestimmungen ins Internet gestellt; die Mitarbeiter stehen für Rückfragen zur Verfügung. Infos unter
www.zoll.de

Artikel vom 25.07.2006