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Hartz IV: Urteil zu
Wohngemeinschaft


Darmstadt (dpa). Arbeitsagenturen dürfen nach einem Gerichtsurteil Hartz-IV-Empfängern keine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und deshalb das Arbeitslosengeld streichen, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft leben. Grundvoraussetzung dafür sei eine gleichzeitige Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem gestern in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Az L 7 AS 86/06 ER

Artikel vom 25.07.2006