27.07.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gericht: SPD muss
Strafe zahlen


Leipzig (dpa). Die Bundes-SPD muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Recht eine Strafe von 767000 Euro an den Bundestag zahlen. Die Wuppertaler SPD habe im Jahr 1999 die Großspende eines Bauunternehmers von einer halben Million Mark (256000 Euro) ordnungswidrig angenommen und damit gegen das Parteiengesetz verstoßen, entschied gestern das Gericht. Es wies damit eine Klage der SPD ab. Mit dem Geld sollte der Kommunalwahlkampf des damaligen Wuppertaler Oberbürgermeisters Hans Kremendahl (SPD) finanziert werden. Az: BVerwG 6 C 20.05

Artikel vom 27.07.2006