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Unterlassungsklage
wegen Irreführung


Berlin/Düsseldorf (dpa). Verbraucherschützer drohen vier Fluggesellschaften wegen irreführender Angaben über Ticketpreise mit einer Unterlassungsklage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Aer Lingus, Condor, Hapag Lloyd und LTU vor, in ihrer Werbung im Internet den tatsächlichen Endpreis nicht deutlich anzugeben. Dies sei unzulässig. Der vzbv setzt den Fluggesellschaften eine Frist bis zum 3. August, ihre Werbung zu ändern.

Artikel vom 24.07.2006