27.07.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Soli-Zuschlag ist
verfassungsgemäß


München (dpa). Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Das hat das oberste deutsche Steuergericht in einer gestern veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Die BFH-Richter wiesen damit die Beschwerde eines Ehepaares aus Nordrhein-Westfalen ab, nach dessen Ansicht der Zuschlag spätestens seit 2002 eine verfassungswidrige Sondersteuer darstellt. Nach Auffassung des VII. BFH-Senats handelt es sich dagegen um eine steuerliche Ergänzungsabgabe, die auch ohne zeitliche Befristung zulässig sei. Az.: VII B 324/05

Artikel vom 27.07.2006