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EU-Gericht bestätigt Sperren


Straßburg (dpa). Der Europäische Gerichtshof hat die Rechtmäßigkeit sportgerichtlicher Urteile, die Dopingsperren aussprechen, bestätigt. Dopingkontrollregeln unterlägen zwar im Prinzip dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht, heißt es in dem Urteil. Solange Strafen jedoch nicht über das hinausgehen, was für den ordnungsgemäßen Ablauf von Sportwettkämpfen nötig ist, stehen diese nicht im Gegensatz zum EU-Recht. Dopingbekämpfung verfolge das Ziel eines fairen Ablaufs von Sportwettkämpfen, dieser Zweck solle zugleich Chancengleichheit, Gesundheit, Ehrlichkeit und Objektivität des Wettkampfs sowie ethische Werte gewährleisten. Geklagt hatten die des Dopings überführten Schwimmer David Meca-Medina (Spanien) und Igor Majcen (Slowenien).

Artikel vom 26.07.2006