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Wer sich nicht benimmt, muss zahlen


Wer sich in Bielefeld nicht benimmt, der muss Strafe zahlen. Hier ein Auszug aus dem Verwarngeld-Katalog des Ordnungsamtes:
Lagern in Personengruppen mit Behinderung von Passanten: 20 Euro; Aggressives Betteln: 35 Euro; Wildes Campieren: 20 Euro; Grillen in Anlagen oder auf Verkehrsflächen: 35 Euro; Stören in Verbindung mit dem Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln: 35 Euro; Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen: 35 Euro; Nichtentfernen von tierischen Hinterlassenschaften: 20 Euro, wenn die Verunreinigung auf Aufforderung beseitigt wird, sonst Anzeige; Mitführen von Tieren auf Kinderspielplätzen: 35 Euro; Hunde in Anlagen auf Rasen- oder Spielflächen laufen lassen: zehn Euro; Verstoß gegen die Leinenpflicht für Hunde: 20 Euro für kleine, 35 Euro für große Hunde; Verstoß gegen die Maulkorbpflicht: 35 Euro; Wegwerfen/Zurücklassen von Lebensmitteln, Zigarettenkippen oder Verpackungen: zehn Euro, wenn der Müll sofort beseitigt wird, sonst sind 25 Euro fällig.

Artikel vom 24.07.2006