21.07.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Statt mehr gibt's plötzlich weniger


Osnabrück/Werne (dpa). Ein 59-jähriges Unfallopfer muss nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück bereits erhaltenes Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Höhe von 35 560 Euro zurückzahlen. Der aus Werne bei Dortmund stammende Mann war 1998 bei einer Feuerwehrübung in Bad Rothenfelde (Niedersachsen) von einer Druckluftflasche verletzt worden. Er hatte dafür 36 070 Euro erhalten. Seine Forderung nach noch mehr Geld wies das Gericht zurück: Laut neuem Gutachten waren die Verletzungen nicht so stark wie zunächst angenommen (AZ.: 1 O 976/03).
Der Mann war wegen eines Klinikaufenthaltes in der Kurstadt zu Gast, als der Unfall passierte. Die Gemeinde erkannte ihm Schmerzensgeld und Verdienstausfall bis Oktober 2001 zu. Der Mann verlangte aber noch weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro und Verdienstausfall bis Oktober 2003 in Höhe von knapp 10 000 Euro. Angeblich habe er sich bei dem Unfall an der linken Schulter verletzt, was ihn noch heute beeinträchtige.
Inzwischen hatte sich allerdings herausgestellt, dass seine Verletzungen nicht so stark waren wie behauptet. Zudem habe der Mann bereits bei der Aufnahme in der Klinik über Schmerzen in der Schulter geklagt. Damit steht ihm laut Gerichtsurteil nur ein Schmerzensgeld von 500 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig.

Artikel vom 21.07.2006