12.08.2006
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Zentrale Bestandteile aller Fruchtbrotaufstriche sind Obst, Zucker, Pektin und Zitronensäure. Pektin dient dabei als natürliches pflanzliches Geliermittel. Zitronensäure ist erforderlich, um den Gelierprozess zu unterstützen.
Konfitüre extra muss aus mindestens 45 Prozent Fruchtanteil von einer oder mehreren Fruchtarten bestehen und darf keine färbenden Lebensmittel enthalten. Bei schwarzen Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten ist ein geringerer Fruchtanteil erlaubt, der jedoch mindestens 35 Prozent betragen muss.
Konfitüre hat einen geringeren Fruchtanteil, mindestens aber 35 Prozent, bei schwarzen Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten mindestens 25 Prozent. Der Zusatz färbender Lebensmittel ist hier erlaubt.
Gelee extra besteht aus mindestens 45 Prozent Fruchtsaft oder wässrigen Fruchtauszügen sowie Zucker. Bei schwarzen Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten ist ebenfalls ein geringerer Anteil von mindestens 25 Prozent erforderlich. Färbende Lebensmittel dürfen wie bei Konfitüre extra nicht zugesetzt werden.
Gelee enthält mindestens 35 Prozent Fruchtsaft oder wässrige Fruchtauszüge, bei schwarzen Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten wieder mindestens 25 Prozent. Hinzu kommen Zucker und - bei Bedarf - färbende Lebensmittel.
Marmelade muss lediglich einen Fruchtanteil von mindestens 20 Prozent aufweisen, davon sollten mindestens 7,5 Prozent aus dem Fruchtinneren stammen.
Für Pflaumenmus, Obstkraut und sonstige Fruchtaufstriche gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Artikel vom 12.08.2006