Hamm (dpa). Wegen Überlastung des Landgerichts Münster ist ein mutmaßlicher Betrüger nach sechs Monaten Untersuchungshaft wieder frei. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete die Freilassung an, weil ein Termin für die Hauptverhandlung nicht absehbar war. Da keine gewichtigen Gründe für eine Haftverlängerung vorlägen, müsse die gesetzliche Sechs-Monats-Grenze eingehalten werden.