22.07.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Schröders Urlaubsfotos sind privat


Hamburg (dpa). Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) und seine Familie haben vor dem Hamburger Landgericht in einem Rechtsstreit um Urlaubsfotos gewonnen. Die »Bild«-Zeitung und das Magazin »Bunte« hatten Fotos eines privaten Rom-Besuchs der Familie veröffentlicht. Die Pressekammer des Gerichts entschied am Freitag, das dies nicht rechtens war.
Die Richter sahen durch den Abdruck der Fotos das Recht der Schröders am eigenen Bild verletzt. »Bei Abwägung der Grundrechte setzt sich das Persönlichkeitsrecht gegenüber dem Recht auf Berichterstattung durch«, sagte der Vorsitzende r Richter.
»Bild« und »Bunte« hatten Ende Januar und Anfang Februar Fotos veröffentlicht, die den Ex-Kanzler, seine Frau Doris und die beiden Töchter Klara und Viktoria bei einem Stadtbummel in Rom zeigten. Dagegen hatten die Schröders geklagt. Sie sahen vor allem den Schutz der »Eltern-Kind-Situation« verletzt, den das Bundesverfassungsgericht besonders betont.
Die Pressekammer des Landgerichts folgte dieser Auffassung und untersagte »Bild« und »Bunte«, die Fotos weiter zu verbreiten. Das Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung setzten die Richter auf höchstens 250 000 Euro je Einzelfall fest. Die Schröders hatten insgesamt sechs Klagen eingereicht (Az. 324 O 207 bis 210/06, Az. 324 O 229/06 und 230/06).

Artikel vom 22.07.2006