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Opferschutz
wird besser


Berlin (Reuters). Die Bundesregierung will die Opfer von Verbrechen schneller entschädigen und Bürger besser vor Gewalttätern schützen. Das Bundeskabinett verabschiedete gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser sieht unter anderem vor, dass Opfer von Straftaten schneller als früher entschädigt werden sollen, indem der Wiedergutmachung Vorrang vor der Vollstreckung von Geldstrafen eingeräumt wird.
Schadenersatzansprüche sollen auch gegen Täter möglich sein, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Bereits verurteilte Gewalttäter bleiben selbst dann in Haft, wenn eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht wurde. Das Gesetz soll zum Ende des Jahres in Kraft treten und bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Artikel vom 20.07.2006