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Kündigung ohne Sperrzeit


Kassel (dpa). Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Arbeitnehmern bei Kündigung und Berufswechsel gestärkt. Wer eine unbefristete Arbeit kündige und auf eine befristete Stelle in einem neuen Beruf wechsele, habe sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld, entschieden die Richter. Die Berufswahlfreiheit erlaube es, ein attraktiv erscheinendes befristetes Arbeitsverhältnis aufzunehmen. AZ.: B 11a AL 55/05 R, B 11a AL 47/05 R

Artikel vom 22.07.2006