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BAG:»Tarifbindung
gilt für alle«


Erfurt (dpa). Die von einem Arbeitgeberverband ausgehandelten Tarife gelten auch für seine Mitglieder, die per Satzung ohne Tarifbindung sind. Die Tarifzuständigkeit könne nur räumlich, betrieblich oder branchenmäßig begrenzt werden, entschied gestern das Bundesarbeitsgericht. Es sei jedoch nicht möglich, sie auf die jeweiligen Mitglieder zu beschränken, da der Tarif dann vom Ein- oder Austritt einzelner Unternehmen abhängig wäre. Az.: 1 ABR 36/05

Artikel vom 19.07.2006