Potsdam (dpa). Im Fall des Magazins »Cicero« wird es keinen Prozess wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen zwei Journalisten geben. Das Potsdamer Landgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde an. Hintergrund der Anklagen war ein »Cicero«-Artikel, in dem aus einem internen Bericht des Bundeskriminalamtes zitiert wurde. Das Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht.