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BGH stärkt
die Urlauber

Haftung bei Unfällen


Karlsruhe (dpa). Reiseveranstalter haften grundsätzlich für die Sicherheit von Ferienanlagen in ihren Angeboten. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Urlaubern bei Unfällen in Hotelanlagen gestärkt. Zwei Urteilen zufolge kann der Reiseveranstalter zu Zahlungen herangezogen werden, wenn er nicht ausreichend für die Sicherheit seiner Gäste sorgt. Der Veranstalter müsse die Einrichtungen einer Hotelanlage auf Risiken prüfen. Der BGH gab damit einer Schmerzensgeldklage der Eltern eines Jungen statt, der 2001 im Schwimmbad einer griechischen Hotelanlage ertrunken war. Er war mit dem Arm in ein ungesichertes Absaugrohr geraten und konnte sich nicht befreien. Der Familie stehen 70 000 Euro Schmerzensgeld zu. Im zweiten Urteil stellte der BGH klar, dass Werbung mit kindgerechter Ausstattung der Hotelanlage nicht nur Spielangebote, sondern auch erhöhten Schutz vor Gefahren umfasse. Az: X ZR 142/05 u. 44/04

Artikel vom 19.07.2006