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An der Lebenswirklichkeit vorbei

Kürzere Bezugsdauer von Kindergeld trifft Eltern von Studierenden


Zur Kürzung der Bezugsdauer von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre:
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bezugsdauer des Kindergeldes von 27 auf 25 Jahre zu verkürzen. Die Milchmädchenrechnung, nach der Kinder bis zum Alter von 25 Jahren ihre Ausbildung beendet haben und somit ihren Eltern »nicht mehr auf der Tasche liegen«, geht an der Lebenswirklichkeit vieler vorbei.
In erster Linie trifft diese Kürzung die Eltern von Studierenden. Gut verdienende Eltern kratzt der Wegfall von etwa 150 Euro vielleicht wenig. Wer weniger Geld hat, kann den Kindern aber womöglich kein Studium mehr finanzieren, da kommt eines zum anderen: 500 Euro Studiengebühren im Semester, Erhöhung der Mehrwertsteuer, teures Benzin, Wegfall des Kindergeldes - und »nebenbei« muss noch Miete gezahlt und der Kühlschrank gefüllt werden.
Ganz besonders stark belastet werden wir alleinerziehenden Eltern, denn der Bezug von Kindergeld ist gekoppelt an die Steuerklasse II. Das heißt, wenn unsere Kinder 25 werden, werden wir mit dem höchsten Steuersatz besteuert - wie ein Single, anstatt als (Eineltern-)Familie mit Kindern. Wie ungerecht!
ANJA GÄRTNER(Mutter geworden mit 24, Studium abgeschlossen mit 30)32049 Herford

Artikel vom 09.08.2006