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Betreuer hat Schulden
von 6,3 Millionen Euro

Demnächst Prozess gegen Ex-Anwalt aus Gütersloh

Von Wolfgang Wotke
Gütersloh (WB). Der frühere Gütersloher Berufsbetreuer und Anwalt Olaf O., der fast 827 000 Euro Mandantengelder veruntreut haben soll, ist mit 6,3 Millionen Euro überschuldet.
Rechtsanwalt Jens U. Kutzner vertritt die Opfer.

Das ergab eine Prüfung des Insolvenzverwalters Andreas Stratenwerth aus Bielefeld. Er hat seinen Bericht über das Vermögen des 43-Jährigen jetzt auf einer Gläubigerversammlung vorgelegt.
Olaf O., der sich demnächst vor dem Landgericht Bielefeld verantworten muss und gegen 300 000 Euro Kaution auf freiem Fuß ist, ist nicht mehr unternehmerisch tätig. Seine Zulassung als Anwalt hat er zurückgegeben. Daher, so der Insolvenzverwalter in seinem Bericht, scheide eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens aus. Er habe auf eine Aufstellung eines Insolvenzplanes verzichtet, weil keine Werte mehr vorhanden seien. Mehr als 100 Forderungen gibt es. Gläubiger sind das Finanzamt Gütersloh, die Sparkasse Gütersloh, die Volksbank Gütersloh, die Landeskasse sowie Ämter und Behörden.
Andreas Stratenwerth hat lediglich die Gegenstände, die durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden waren, in seine Bilanz eingestellt. Ihr Wert beträgt 3800 Euro. Weiterhin entdeckte er zwei Sparkonten mit knapp 260 Euro..
Der Beschuldigte erwarb seit 1988 insgesamt 18 Immobilien in Gütersloh, Halle und in Paderborn. Diese Objekte hatte Olaf O. - nachdem die ersten Ermittlungen der Kripo begannen - im Februar 2005 noch schnell auf seine Ehefrau übertragen. Sie übernahm auch die Verbindlichkeiten des Schuldners, erhielt sogar acht neue Kredite, die sich durch Mieteinnahmen tragen.
Ein anonymes Fax hatte die Polizei auf die Fährte des Gütersloher Rechtsanwaltes gebracht. Darin wurde er beschuldigt, Geld seiner Betreuten veruntreut zu haben. So leistete er sich Dressurpferde, teure Autos und Fernreisen. Gegenüber den Betreuten soll er bestimmend und einschüchternd aufgetreten sein.
Der Bielefelder Rechtsanwalt Jens U. Kutzner, der fünf strafrechtlich Geschädigte sowie acht ehemalige Betreute von O. vertritt, will jetzt mit allen Mitteln die Interessen der betreuten Menschen durchsetzen: »Ich prüfe, ob ich Ämter, Behörden und Banken in die Pflicht nehme, die möglicherweise ihre Kontroll- und Aufsichtspflichten verletzt haben«, erklärt Kutzner. »Unser Strafrechtssystem darf nicht nur den Tätern, sondern auch den Opfern dienen. Sonst ist sein Zweck verfehlt.«

Artikel vom 17.07.2006