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Polizei muss
Tür ersetzen


Bonn (dpa). Das Land NRW muss einer Bonner Vermieterin die Kosten für eine zerstörte Wohnungstür erstatten. Die alte Dame hatte das Land auf Schadensersatz von 314,42 Euro verklagt. Polizisten hatten die Tür mit einer Sprengramme geöffnet, obwohl die Frau den Beamten einen Schlüssel ausgehändigt hatte. Die Polizei argumentierte, die Gefahr, die von dem verdächtigen Mieter ausgegangen sei, sei zu groß gewesen, um die Tür mit einem Schlüssel zu öffnen. Das Gericht erklärte, die Polizei habe sich richtig verhalten, müsse aber trotzdem zahlen. Wenn jemand durch einen Polizeieinsatz zu Schaden komme, müsse er entschädigt werden.

Artikel vom 15.07.2006