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Ehefrau muss
nicht haften


Halle/Enger (WB/pes). Die Ehefrau des 2005 verurteilten ehemaligen Storck-Einkaufschefs Dieter M. aus Enger muss nicht für den Schaden zahlen, den ihr Mann durch Bestechlichkeit angerichtet hat. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat gestern das Urteil des Bielefelder Landgerichtes bestätigt. M. sitzt für dreieinhalb Jahre in Haft, weil er 1,1 Millionen Euro Bestechungsgelder angenommen hatte.

Artikel vom 14.07.2006