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Autohaus zahlt
für Junior-Chef

Gericht: Teures Seminar im Kloster

Bielefeld (uko). Die gezielte Förderung eines Junior-Chefs durch ein »Führungstraining« muß auch von der Firma gezahlt werden, die den Auftrag gegeben hat. Diese Entscheidung hat das Landgericht Bielefeld jetzt getroffen und ein Bielefelder Autohaus zu den Kosten in Höhe von 4 122 Euro verurteilt.

Schon mehrfach hatte die Niederlassung in Zusammenarbeit mit einem japanischen Autohersteller Mitarbeiter zu sogenannte Coachings geschickt. Jetzt sollte der Sohn der Geschäftsführerin Gertrud H. (alle Namen geändert) auf die Führungsposition im Unternehmen vorbereitet werden.
Die Anbahnung des Geschäfts indessen übernahm der Seniorchef, der die Förderungsmaßnahme lancierte. Das schriftliche Angebot des Berliner Coaching-Institutes »ProMotor« beinhaltete die recht mißverständliche Formulierung, das Honorar werde »über die ProMotor/den Autohersteller berechnet«.
In der Tat reiste der Juniorchef zu dem Managertraining, das im Januar 2002 in der Benediktiner-Abtei Blankstetten im Allgäu stattfand. Hier lernte der Mann »die Bedeutung der Balance im Leben« kennen, er trainierte, voller »Schwung und Zuversicht in die Zukunft zu schauen«. Schließlich mußte er zum Abschluß einen Aufsatz über die Perspektiven seines beruflichen Werdegangs niederschreiben . . .
Allein dieses Wochenendtraining für den Sproß des Autohauses wurde mit 4 122 Euro (inclusiv der Reisekosten für den Coach) in Rechnung gestellt; Kost und Logis in der altehrwürdigen Abtei kamen extra. Gerade der Preis für das Coaching wollte das Autohaus nicht übernehmen. Das sei doch wohl Sache des japanischen Autoherstellers, der bereits mehrfach die Bezahlung von solchen Seminaren übernommen habe.
Die ProMotor-Agentur reichte schließlich eine Zivilklage ein und schon das Amtsgericht verurteilte das Bielefelder Autohaus zur Zahlung. Hier sei ein Dienstvertrag geschlossen worden und dafür sei eine »angemessene Vergütung zu zahlen«. Auch in der Berufungsverhandlung vor der 20. Zivilkammer des Landgerichts konnten die Verantwortlichen des Autohauses jetzt nicht nachweisen, daß der japanische Automobilhersteller eine Kostenzusage für das Training gegeben habe. Nach Ansicht der Richter war dies ein Fall, der »mit einem Vergleich enden sollte«. Das Urteil brachte Vorsitzender Richter Hans-Dieter Dodt dann auf die simple Formel: »Wer die Musik bestellt, der muß sie auch bezahlen.« Az. 21 S 42/06

Artikel vom 14.07.2006