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Zum Umgang mit Todkranken


Berlin (dpa). Beim Selbstmord eines todkranken Menschen sollten dessen Angehörige nach Ansicht des Nationalen Ethikrates nicht wegen unterlassener Hilfeleistung verfolgt werden. Sie sollten »von einer Intervention absehen dürfen, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen«, heißt es in einer Empfehlung des Ethikrates, die gestern veröffentlicht wurde. Gleichzeitig will das Gremium den behandelnden Ärzten ermöglichen, »Aspekte der Lebensqualität des Patienten über solche der maximalen Lebensverlängerung« zu stellen. Die Tötung auf Verlangen müsse jedoch strafbar bleiben.
Das interdisziplinär besetzte Gremium, das die Bundesregierung in ethischen Fragen berät, sprach sich auch gegen die Zulassung von Sterbehilfeorganisationen aus. Die Mehrheit der Mitglieder hat grundlegende Bedenken gegen jede Form der organisierten Suizidbeihilfe.

Artikel vom 14.07.2006