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Sony BMG

Weiter auf einer Bühne


Schräge Töne und Moll-Stimmung sind nichts Ungewöhnliches für das Musik-Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aber ist ein Paukenschlag: Die vor zwei Jahren vollzogene Fusion der Musikriesen verstößt gegen EU-Kartellrecht. Die Kommission hätte nicht zustimmen dürfen.
Werden Bertelsmann und Sony also bald auf getrennten Bühnen spielen? Das ist unwahrscheinlich. Schließlich hat das Joint Venture in der Zwischenzeit Marktanteile an die Konkurrenz verloren. Daran könnten Kartellwächter kaum vorbeigehen.
Das Urteil richtet sich gegen Sony BMG. Doch die Leidtragenden sitzen eher bei EMI und Warner. Deren Pläne für eine Fusion der Nummern 3 und 4 hinter Universal und Sony BMG wandern nun wohl erst einmal wieder in die Schublade.
Obwohl die Bertelsmänner Grund haben, gelassen zu bleiben - Freude werden sie nicht an dem Urteil haben. Schon vorher musste Vorstandschef Gunter Thielen immer wieder versichern, dass Musik zum Kerngeschäft des Konzerns gehört. Schleppende Umsätze und wiederholte Missklänge aufgrund unterschiedlicher Mentalitäten und Traditionen sowie der Geldbedarf infolge des Rückkaufs der GBL-Aktien nährten zuletzt Gerüchte, Gütersloh wolle sich ganz von der Musiksparte trennen. Niemand sollte sich wundern, wenn das Luxemburger Urteil diesen Spekulationen neue Nahrung geben wird. Bernhard Hertlein

Artikel vom 14.07.2006