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Zweimal an einem Tag
ohne Ticket gefahren

Amtsrichter sauer auf »humoristische Einlage«


Bielefeld (uko). Weil er bereits einmal an jenem Tag beim Schwarzfahren erwischt und 40 Euro Strafe hatte zahlen müssen, glaubte ein Bielefelder einen Freifahrtschein zu haben. Prompt wurde der Mann ein zweites Mal ohne Tickt in der Stadtbahn erwischt. Jetzt erhielt der 28-Jährige vom Amtsgericht eine Geldstrafe.
Der Bielefelder Sammy D. ist für Amtsrichter Eckhard Krämer längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. »Sie sind seit dem Jahr 2002 insgesamt 13 Mal bei Schwarzfahren von moBiel-Mitarbeitern hopp genommen worden«, resümierte Krämer die Voreintragungen des notorischen Schwarzfahrers. Jetzt verhandelte der Jurist die jüngsten Missetaten von Sammy D.: Am 5. Januar stellten Kontrolleure den Mann in der Linie 3 kurz vor der Haltestelle Elpke - selbstverständlich ohne gültigen Fahrschein. Sie verhängten ein »erhöhtes Entgelt von 40 Euro«, das Sammy D. zahlen müsse. »Ich habe geglaubt, ich könnte danach den ganzen Tag kostenlos fahren«, sagte der Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht, diese Regelung habe er »irgendwann von einem Busfahrer oder so gehört«. Folglich geriet Sammy D. am Nachmittag desselben Tages erneut in eine Kontrolle: wieder in einem Zug der Linie 3, diesmal an der Haltestelle Koblenzer Straße in der entgegengesetzten Richtung.
Krämer hatte für derartige »humoristische Einlagen« keinerlei Verständnis: »Das ist Beschiss an den ehrlichen Nutzern der Stadtbahnen«, polterte der Amtsrichter. So oft jemand öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein benutze und dabei erwischt werde, müsse auch das Strafgeld in Höhe von 40 Euro gezahlt werden.
Dem Angeklagten hielt der Amtsrichter vor, dass er nach einer Verurteilung wegen eines Rauschgift-Deliktes immerhin noch unter laufender Bewährung stehe. Allerdings ließ Eckhard Krämer letzlich Milde walten: Statt der vom Staatsanwalt beantragten dreimonatigen Bewährungsstrafe verhängte er eine Geldstrafe in Höhe von 650 Euro (65 Tagessätze). Immerhin handele es sich nur um ein Bagatelldelikt. Und da sollten Freiheitsstrafen nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt werden.

Artikel vom 14.07.2006