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Gerichtsurteil stärkt Anleger


Karlsruhe (dpa). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Ansprüche geprellter Anleger wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Geldanlage gestärkt. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil steht dem Käufer eines Immobilienfondsanteils Schadensersatz zu, wenn er im mündlichen Beratungsgespräch über die Verlustrisiken im Dunkeln gelassen wurde. Das gilt auch, wenn im Verkaufsprospekt die Risiken des Objekts nachzulesen sind. Ein Anleger bekam Recht, der Anteile am Dreiländerfonds als Altersvorsorge gezeichnet hatte. Wegen des in den 90er Jahren aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds war es schon in der Vergangenheit zu Prozessen gekommen. Beim Landgericht Mannheim und beim OLG Karlsruhe sind weitere Klagen anhängig. (Az: 7 U 225/05 vom 28. Juni 2006)

Artikel vom 13.07.2006