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Bauer muss für
Kuh haften


Paderborn (WB). Ein Landwirt aus Steinheim (Kreis Höxter), dessen Kuh ein Auto gerammt hatte, muss die Hälfte des Schadens von knapp 11 000 Euro bezahlen. Mit diesem Beschluss hat das OLG Hamm ein Urteil des Landgerichts Paderborn bestätigt. Zwar schließe das Gesetz eine Haftung bei Nutztieren aus, doch gelte dies nur, wenn der Bauer ausreichend auf seine Tiere achte. Im vorliegenden Fall hatte der Landwirt argumentiert, er habe mit einem 1,30 Meter hohen Stacheldrahtzaun seiner Pflicht genügt. Die Richter hielten dagegen: Die Tatsache, dass die Kuh auf die Straße gelaufen sei, zeige, dass es eine Ausbruchsmöglichkeit gegeben habe. Auf dem Rest des Schadens bleibt übrigens der Autofahrer sitzen - wegen der »allgemeinen Betriebsgefahr«, die Autofahren mit sich bringt. Az.: 9 W 45/05

Artikel vom 13.07.2006