Hannover (dpa). Die Drogeriekette Rossmann darf ihre im Mai neueröffnete Filiale in der unteren Bahnhofspassage in Hannover rund um die Uhr öffnen. Das Geschäft befinde sich »auf dem Bahnhof«, urteilte das Verwaltungsgericht gestern und beendete damit einen wochenlangen Rechtsstreit zwischen Rossmann und der Stadt Hannover, die bestritten hatte, dass die Filiale zum Bahnhof gehöre. Für Geschäfte in Bahnhöfen gelten im Ladenschlussgesetz Sonderregeln. Hannover hatte Rossmann ein Zwangsgeld von 5000 Euro angedroht.