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Die Beitragsordnung


500 Euro pro Semester zahlen vom Wintersemester 2006/2007 an neu eingeschriebene Studierende - ohne Differenzierung nach Fächern.
Studierende, die aktuell bereits eingeschrieben sind, zahlen erst vom Sommersemester 2007 an. Gestaffelt: Je länger sie eingeschrieben sind, desto geringer ist der Beitrag: 400 Euro pro Semester, wenn sie im Wintersemester 06/07 im 2. und 3. Semester eingeschrieben sind, 300 Euro (4. und 5. Semester), 200 Euro (6. und 7. Semester), 100 Euro (8. bis 14. Semester).
Nach Ablauf der Darlehnsberechtigung bei der staatlichen NRW-Bank für den Zeitraum Regelstudienzeit plus vier Semester, können zwei beitragsfreie Semester beantragt werden. Die Universität will damit Studienabbrüche »kurz vor Schluss« verhindern.
Studierende mit Kind werden von den Studienbeiträgen befreit (Regelstudienzeit plus vier Semester).
Ausländische Studierenden , sind sie qualifiziert und bedürftig, kann ein so genanntes unechtes Stipendium gewährt werden. Sie stehen damit in der »moralischen Verpflichtung«, Mittel, die ihnen nicht abverlangt wurden, nach Studienabschluss an die Universität zurück zu zahlen.
Auch für studentisches Engagement in der Selbstverwaltung können Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Im Sommersemester 2007 erwartet die Universität Einnahmen durch Studienbeiträge in Höhe von drei Millionen Euro, wenn die Übergangsregelungen auslaufen von 5,2 bis 5,7 Millionen Euro.

Artikel vom 13.07.2006