Der Verbraucherschutzverein »Wohnen im Eigentum« rät Eigentümergemeinschaften auch bei Neubauten zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage. Gerade hier könnten nach Bauabnahme Mängel auftreten, deren Beseitigung durch den Bauträger in einem Rechtsstreit erzwungen werden müsse. »Wenn Eigentümer im Wege der Ersatzvornahme diese Kosten vorstrecken müssen, kann eine Instandhaltungsrücklage sie vor erheblichen Sonderzahlungen bewahren«, so der Verein.