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R-Gespräche werden zur Kostenfalle

Gefangener rief Freundin an - zahlen musste ihr ahnungsloser Vater

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Die schöne neue Kommunikationswelt - sie hat ihre Tücken und birgt Kostenfallen.

Eine davon hat das Amtsgericht Paderborn entschärft und der Abzocke mit teuren R-Gesprächen einen Riegel vorgeschoben, wenn Kinder betroffen sind.
778,50 Euro sollte Viktor D. für R-Gespräche zahlen, die der Düsseldorfer Call-by-Call-Dienst »0158 Telecom GmbH« auf seinen Anschluss geschaltet hatte. Bei diesen Gesprächen zahlt nicht der Anrufer, sondern der Angerufene übernimmt die Kosten. Und das sind bei »0158 Telecom« happige 1,50 Euro pro Minute.
Verursacht hatte die hohe Telefonrechnung Tochter Elena. Deren Freund saß nämlich im Gefängnis und hatte kein Geld zum Telefonieren. Er rief die 15-jährige deshalb einfach auf Kosten von deren Vater an, ohne dass dieser etwas davon ahnte.
Für R-Gespräche wählt der Anrufer eine kostenlose 0800-Einwahlnummer, gibt die Nummer des gewünschten Teilnehmers an, und das System stellt eine Verbindung her.
Der Angerufene wird per Bandansage über die Kosten informiert und aufgefordert, das Gespräch durch Drücken der Tastenkombination 1 und 2 zu bestätigen. Wodurch ein Vertrag zustande kommt.
Weil er seiner Tochter die Telefonnutzung erlaubt habe, müsse der Vater auch für deren Gesprächskosten aufkommen, meinte die Telefonfirma. Zur Verhinderung von R-Gesprächen hätte er ja die entsprechenden Tasten sperren können.
Für den Paderborner Verbraucheranwalt Michael Gelhard eine abstruse Einlassung: »Dann könnten von dem Telefon auch Polizei und Feuerwehr nicht mehr angerufen werden, das Telefonieren würde erheblich eingeschränkt«. Und die Möglichkeit, sich in eine Sperrliste für R-Gespräche aufnehmen zu lassen, werde von der Regulierungsbehörde erst noch geprüft.
Die Richterin gab dem Anwalt Recht und wies die Klage der Telecom ab. Insbesondere Kinder oder Minderjährige seien bei der schnellen Ansage auf Band oftmals überfordert, den genauen Inhalt zu erfassen und zu erkennen, dass durch Betätigen der Tastenfolge ein teurer Vertrag zustande komme, heißt es in der Begründung.

Artikel vom 24.07.2006