Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat vorschnellen Wohnungsdurchsuchungen ohne konkreten Verdacht einen Riegel vorgeschoben. Geklagt hatte ein Unternehmer, dessen Räume wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durchsucht worden waren. Eine Razzia, die auf der Grundlage vager Anhaltspunkte angeordnet wird, verletze das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Selbst wenn sich der Verdacht konkretisiert hat, müssen die Strafverfolger zunächst weniger einschneidende Maßnahmen ergreifen.Az: 2 BvR 2030/04