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Ohne Karte
keine Hilfe


Frankfurt/Main (dpa). Wer beim Arztbesuch seine Krankenversichertenkarte nicht vorlegen kann, hat in der Regel kein Anrecht auf eine Behandlung. Mit diesem Urteil sprach das Berufsgericht für Heilberufe beim Frankfurter Verwaltungsgericht einen Mediziner vom Vorwurf des Berufsvergehens frei. Er hatte die Behandlung einer Patientin verweigert, weil diese ohne Versichertenkarte in seine Praxis gebracht worden war. (Az.: 21 BG 1565/05)
Das Gericht hielt es für zulässig, dass der Arzt daraufhin die Behandlung ablehnte. Nachgereicht werden könne die Karte nur in dringenden Fällen.

Artikel vom 14.07.2006