Die frühere EU-Kommissarin für Wirtschaft Edith Cresson (72) wird wegen Günstlingswirtschaft im Amt nicht mit einer Rentenkürzung von 50 Prozent bestraft. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Cresson habe sich zwar eine »Pflichtverletzung von gewissem Schweregrad« zu Schulden kommen lassen, als sie einen befreundeten Zahnarzt entgegen den Vorschriften in ihrem Kabinett einstellen ließ. Für eine Rentenkürzung reiche diese Verfehlung allerdings nicht aus, stellten die Richter fest.