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Gelbe Tapeten sind
üblicher Verschleiß


Bonn (dpa). Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bonn vom Freitag stellen nikotinvergilbte Wände, Tapeten und Türen keinen Schaden dar, sondern gehören zu normalen Verschleißerscheinungen. Eine Vermieterin hatte die Kaution von 1500 Euro einbehalten, weil durch das starke Rauchen ihrer Mieter ein Schaden von 2000 Euro entstanden sei. Das Bonner Amtsgericht gab jetzt den Klägern recht - zwei Studenten, die die Herausgabe der Kaution verlangt hatten. Az.: 5 C 5/06

Artikel vom 08.07.2006