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Mieter können sich wehren

Musterbrief bei Gaspreiserhöhungen

Von Edgar Fels
Bielefeld (WB). Auch Mieter können sich gegen Gaspreiserhöhungen wehren. Dafür müssen sie sich an ihren Vermieter wenden. Der Bund der Energieverbraucher hat ein entsprechendes Musterschreiben entworfen.

Die Ausgangslage ist für Mieter zunächst einmal ungünstig: Denn wer zu Miete wohnt und nicht direkt Kunde des Gas- oder Stromversorgers ist, kann gegen die Rechnung direkt keinen Einwand erheben, weil er nicht Empfänger der Rechnung ist. »Die höheren Energiekosten treiben jedoch die Nebenkosten nach oben«, betont der Bund der Energieverbraucher.
In den vergangenen zwei Jahren haben die Energieversorger die Tarife für Erdgas mehrfach kräftig angehoben. Zuletzt erhöhte RWE den Preis zum 1. Juli um gut fünf Prozent. Im Herbst dürften weitere Versorger nachziehen. Seit Oktober 2004 ist der Preis für Erdgas etwa bei der E.ON Westfalen Weser um 25 Prozent gestiegen, hat Horst Hamprecht, Vorsitzender der Bürgerinitiative Energiepreise in Delbrück, ausgerechnet. Der Grundpreis sei sogar 43 Prozent geklettert. »Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 24000 Kilowattstunden bedeutet das Mehrkosten von 250 bis 300 Euro im Jahr, viel Geld«, sagt Hamprecht. Aus diesem Grund laufen auch viele Hausbesitzer Sturm gegen die ihrer Ansicht nach überzogenen Preisanhebungen.
Mieter, die sich ebenfalls gegen hohe Gas-Nebenkosten wehren wollen, können sich auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az 12 U 216/04) berufen. Danach ist der Vermieter verpflichtet, »bei Kostensteigerungen von mehr als 10 Prozent je Position nachvollziehbare Gründe anzugeben, sowie deren Unvermeidbarkeit im Einzelnen darzulegen.«
»Vermieter, die untätig bleiben und ohne weiteres unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Bundesgerichtsbuches«, sagt Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. Die überhöhten Energiekosten dürften dann nicht mit der Jahresabrechnung von den Mietern eingefordert werden. Andernfalls dürfe der Mieter die Nebenkostenabrechnung kürzen.
Ähnliche Pflichten wie der Vermieter hätten auch Hausverwaltungen im Verhältnis zu Eigentümergemeinschaften zu beachten, soweit sie den Energiebedarf zentral einkaufen. »Immerhin kann jeder Mieter jährlich auf diese Weise mehrere hundert Euro an Kosten sparen«, behauptet Peters.
www.energieverbraucher.de

Artikel vom 08.07.2006