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Lehrerin darf
Kopftuch tragen


Stuttgart (dpa). Eine muslimische Lehrerin darf in einer Stuttgarter Schule weiterhin mit Kopftuch unterrichten. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Freitag war die Anweisung der Schulverwaltung, ohne Kopftuch zu unterrichten, rechtswidrig. Die Anweisung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot aus religiösen Gründen, da Ordensschwestern an einer staatlichen Schule in Baden-Baden in ihrer Tracht allgemeine Fächer unterrichten dürfen, hieß es zur Begründung.
Die Schulverwaltung hatte ihr das Tragen des Kopftuchs mit Blick auf ein entsprechendes Gesetz untersagt und damit begründet, dass das religiöse Symbol den Schulfrieden und die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern störe.

Artikel vom 08.07.2006