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Sanktionen gegen Arbeitslose

Bundesrat: Sparerfreibetrag halbiert - Pendlerpauschale gekürzt

Berlin (dpa). Der Bundesrat hat am Freitag bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause neben der Föderalismusreform zahlreiche weitere Gesetze abschließend beraten.
Er hat den Weg für schärfere Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose freigemacht. Ihnen droht nun bei dreimaliger Ablehnung von Job- oder Schulungsangeboten innerhalb eines Jahres der Entzug ihrer Unterstützung. Die Hartz-IV- Neuregelung, die zum 1. August in Kraft tritt, soll vom kommenden Jahr an Einsparungen von 1,5 Milliarden Euro bringen.
Der Bundesrat stimmte der Kürzung der Pendlerpauschale und des Sparerfreibetrags sowie der Einführung der »Reichensteuer« zu, die zentrale Teile des »Steueränderungsgesetzes 2007« sind. Von 2007 an gilt die Entfernungspauschale von 30 Cent erst vom 21. Kilometer an, der Sparerfreibetrag für Ledige wird auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro etwa halbiert und die Bezieher von Jahreseinkommen über 250 000 Euro (Verheiratete 500 000) müssen einen Zuschlag zur Einkommenssteuer zahlen. Zudem sollen Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann vom Fiskus berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ferner wird die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Gewährung des Kinderfreibetrages von 27 auf 25 Jahre gesenkt.
In Deutschland sollen Menschen künftig stärker vor Benachteiligungen in Beruf und Alltagsleben geschützt sein. Trotz weiter bestehender Bedenken billigte der Bundesrat das umstrittene Gesetz gegen Diskriminierungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt vier Richtlinien der Europäischen Union um. Verboten werden Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Der EU-Haftbefehl gilt jetzt auch in Deutschland. Der Bundesrat billigte das neue Gesetz zur Umsetzung des EU-Haftbefehls. Eine Überarbeitung war nötig geworden, weil vor einem Jahr das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Fassung abgelehnt hatte. Das Gesetz erlaubt die Auslieferung deutscher Straftäter an andere EU-Staaten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Die Tat muss in beiden Ländern strafbar sein. Nicht erlaubt ist die Auslieferung eines Deutschen bei Straftaten mit einem maßgeblichen Inlandsbezug.
Der Bundesrat hat grünes Licht für ein Sofortprogramm der Regierung zur Entlastung mittelständischer Unternehmen von bürokratischen Zwängen gegeben. Das Gesetz trage dazu bei, »neue Handlungsspielräume zu eröffnen und die Chancen für mehr Investitionen, Innovationen und Beschäftigung spürbar zu verbessern«, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Hartmut Schauerte nach der Abstimmung.
Die Länder unterstützen das Bestreben der Bundesregierung, Bürokratie weiter abzubauen. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zum Aufbau eines Normenkontrollrats zu. Das Gremium soll Bundesgesetze auf unsinnige Vorschriften und vermeidbare Kosten abklopfen. Der mit acht Experten besetzte Kontrollrat wird im Bundeskanzleramt eingerichtet.
Die Länder treten für ein umfassendes Integrationskonzept ein und wollen bundeseinheitliche Standards für die Einbürgerung von Ausländern erreichen. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, seine Vorschläge aufzunehmen. Diese Initiative soll auch am 14. Juli beim »Integrationsgipfel« der Bundeskanzlerin eingebracht werden.
Die Bundesländer lehnen eine weitere Verlagerung nationaler Sicherheits- und Rechtsbefugnisse an die Europäische Union (EU) ab. Der Bundesratsbeschluss beklagt, dass die Vorschläge der EU-Kommission zur einseitigen Kompetenzverschiebung zu Lasten der Mitgliedstaaten führen könnten.

Artikel vom 08.07.2006