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Zur Brandstiftung genötigt

Generalunternehmer soll Handwerker aufgefordert haben, Feuer zu legen

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Ein Raub der Flammen wurde in der Nacht zum 16. April 2005 der stattliche Fachwerkkotten am Bökenkampshof in Hoberge. Jetzt wurde der reumütige Brandstifter vom Amtsgericht zu 21 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, weil er seinen Hintermann preisgab: Der Generalunternehmer der damaligen Renovierungsarbeit soll zu der perfiden Tat angestiftet haben.

Die Umbauarbeiten an dem jahrhundertealten Stadthaus dauerten schon Monate, die Fertigstellung war nur noch eine Frage der Zeit. Das Dach war an jenem Wochenende im April 2005 nur halbseitig eingerüstet, als sich Brandstifter Manfred O. (35, Name geändert) aus Lage an sein Werk machte. Er sei in die damals unbewohnte Baustelle gegangen und habe im Inneren des Gebäudes Styropor-Platten angezündet.
Der Kotten brannte vollständig nieder, es entstand Sachschaden in Höhe von 400 000 Euro. Das Ausmaß des Brandes habe er nicht beabsichtigt, meinte der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Damit wiederholte er sein Geständnis, das Staatsanwalt Eberhard Leschhorn ihm in mühevoller Kleinarbeit nach Monaten der Untersuchungshaft entlockt hatte.
Manfred O. hatte zunächst einen offensichtlichen Grund für sein Schweigen: Er war während der Renovierung Subunternehmer, verrichtete mit bis zu drei Mitarbeitern Trockenbauarbeiten. Angestellt worden war er von dem Bad Salzufler Generalunternehmer Radi T. (54). Der gebürtige Jugoslawe soll der Drahtzieher der Brandstiftung gewesen sein: Radi T. habe ihm gesagt, es habe Streit mit den Eigentümern des Hauses gegeben, die wiederum mangelhafte Bauausführung geltend gemacht hätten. T. habe vergeblich Rückstände in Höhe von 30 000 Euro von den Hausbesitzern eingefordert.
Um seinen Forderungen Druck zu verleihen, habe Radi T. dann ihn - Manfred O. - aufgefordert, das Haus anzustecken. Sollte sich O. weigern, so habe ihm Radi T. Prügel angedroht. Der Angeklagte sagte gestern vor Gericht: »Ich habe das ernst genommen, der Bruder von T. ist im Rotlichtmilieu tätig.« Allerdings gestand er auch, aus eigener wirtschaftlicher Not gehandelt zu haben, da er somit auch auf ausstehende Bezahlung gehofft habe.
Im Übrigen habe der Anstifter auch die Tatzeit für die Brandstiftung vorgegeben: Er habe in jener Nacht zündeln sollen, weil Radi T. damals »beim Kegeln« war, also ein sehr gutes Alibi gehabt habe. In der Tat wurden spätere Ermittlungen gegen den Jugoslawen auch vorläufig eingestellt . . .
Das Schöffengericht beließ es bei einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten (in die eine frühere Verurteilung einbezogen wurde). Manfred O. erhielt allerdings als Bewährungsauflage 400 gemeinnützige Arbeitsstunden.

Artikel vom 08.07.2006