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Freiberufler
betroffen

Keine Mindestpreise


Berlin (dpa). Die Monopolkommission plädiert dafür, bei den freien Berufen verbindliche Mindestpreise abzuschaffen. Das betreffe vor allem die Gebühren von Rechtsanwälten für das Auftreten vor Gericht und die Mindestsätze in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Der Kommissionsvorsitzende Jürgen Basedow sagte: »Mindestpreise sind kein geeignetes Mittel, um zum Beispiel die Qualität freiberuflicher Arbeit zu sichern oder den Zugang zum Rechtssystem zu gewährleisten.«
Das aus fünf Mitgliedern bestehende Beratungsgremium hatte zuvor dem Bundeswirtschaftsministerium sein 16. Hauptgutachten übergeben. Es trägt den Titel »Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor«.
Basedow sagte, die Honorarordnungen sollten nicht abgeschafft werden, sondern als unverbindliche Tarife erhalten bleiben. Sie würden dann nur noch gelten, wenn bei der Auftragsvergabe nichts anderes vereinbart ist.
Die Monopolkommission empfiehlt ferner, Apothekenketten allgemein zuzulassen und das Fremdbesitzverbot aufzuheben. Dem Verbot zufolge müssen Apotheker in Deutschland ihr Geschäft persönlich und eigenverantwortlich leiten. Das Apothekengesetz trägt damit der Tatsache Rechnung, dass mit Arzneimitteln besondere Gesundheitsrisiken verbunden sind.

Artikel vom 07.07.2006