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Ex-Geliebter einen
Krankenwagen bestellt

Borderline-Kranker erhält erneut Bewährung

Bielefeld (uko). Wegen Mißbrauchs von Notrufen hat das Amtsgericht am Donnerstag einen Bielefelder zu vier Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte damit ausgerechnet eine ehemalige Geliebte in Bedrängnis bringen wollen.

Das Verhältnis zwischen dem 32-jährigen Mark G. (alle Name geändert) und der Sozialarbeiterin Heike F. hat einen schalen Beigeschmack: Die Frau hatte seinerzeit die Pflicht übernommen, den kleinen Sohn des Mark G. in einer Pflegefamilie unterzubringen und das Besuchsrecht des Vaters zu regeln. Mark G. ist psychisch krank, er leidet unter dem Borderline-Syndrom.
Von dieser Erkrankung wusste die Frau, trotzdem wurde aus dem Abhängigkeitsverhältnis mit dem Mann eine kurzzeitige Partnerschaft. Schon nach wenigen Wochen wurde der 32-Jährige jedoch zudringlich, in der Manier eines Stalkers verfolgte er die verheiratete Frau. Er belästigte sie mit Telefonanrufen und machte ihr das Leben zur Hölle.
Zu dem denkwürdigen Vorfall kam es am 15. Februar, als Mark G. im Garten der Frau auftauchte und dort herumgrölte. Heike F. wusste sich nicht mehr anders zu helfen, als ihm eine (nicht ganz ernst gemeinte) SMS mit dem Inhalt zu schicken, sie werde nun »einen Krankenwagen rufen«. Mark G. drehte den Spieß postwendend um, er alarmierte über den Notruf 110 tatsächlich einen Rettungswagen.
Die Tat selbst gestand der Angeklagte gestern ein, jedoch schilderte er sein Verhältnis zu der von ihm verfolgten Frau als mittlerweile geregelt und beruhigt. Es gebe zwischen ihnen »keine Probleme« mehr, man telefoniere auch wieder miteinander. Eine Vertreterin der Bewährungshilfe bezeichnete die Beziehung indes weiterhin als sehr angespannt. Heike F. wehre sich immer noch gegen die Nachstellungen des psychisch kranken Mannes.
Mit Bedenken gab Amtsrichterin Kerstin Heitker dem vorbestraften Mann erneut eine viermonatige Bewährungschance. Jede Anzeige des Opfers, so warnte sie, ziehe jedoch den Widerruf der Bewährung nach sich. Im Übrigen muß Mark G. eine Geldauflage von 500 Euro zahlen und sich einer ambulanten Therapie unterziehen. - Der Mann nahm das Urteil an.

Artikel vom 08.07.2006