07.07.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gebühren ohne
Gegenleistung


Münster (dpa). Eine Frau aus Steinfurt muss für die Straßenreinigung zahlen, obwohl die Straße für die Kehrmaschine zu eng ist. Die Frau hatte jahrelang nichts für die Straßensäuberung bezahlt und wie andere Anwohner selbst gefegt. Eine Umlage gelte aber für alle, meinten gestern die Richter des Verwaltungsgerichtes in Münster. Die Frau zog deshalb die Klage gegen den Gebührenbescheid zurück. Az.: 1 K 9939/05

Artikel vom 07.07.2006