08.07.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22. 6. 2006 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/M 8 »Fischerheide« Teilfläche B für das Gebiet Heidenheimer Straße, südliche Grenze des Flurstückes 1746, westliche Grenze der Flurstücke 1618 und 954 (alle Flur 1, Gemarkung Milse) und Donauschwabenstraße - Stadtbezirk Heepen - gemäß §§ 4 a (3) und 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen. Dabei hat der Rat die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt und bestimmt, dass während der erneuten Offenlegung nur Stellungnahmen zu den gegenüber der ersten Offenlegung geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfes vorgebracht werden können.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. III/M 8 Teilfläche B mit einer durchgehenden Linie und die Teilfläche für die eingeschränkte zweite Offenlegung schraffiert kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf mit Text, Begründung und die unten aufgeführte umweltbezogene Stellungnahme liegt gemäß §§ 3 (2), 4 a (3) BauGB vom
21. Juli bis einschließlich 4. August 2006
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegen die Pläne auch im Bezirksamt Heepen, Salzufler Straße 13, 33719 Bielefeld, Zimmer 19, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit gemäߧ 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Folgende umweltbezogene Stellungnahme liegt vor: schalltechnisches Gutachten.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zu den gegenüber der ersten Offenlegung geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfes im Bauamt und im Bezirksamt Heepen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 29. 6. 2006
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 08.07.2006