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Grüne sehen
Verfassungsbruch

Überwachung von Extremisten in NRW

Düsseldorf (dpa). Die geplante Ausweitung der Befugnisse für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht der oppositionellen Grünen in mehreren Punkten verfassungswidrig.Ingo Wolf: Gefahr droht auch aus dem Inland.

So solle dem Verfassungsschutz erlaubt werden, wie ein »Hacker« im Internet zu »schnüffeln« und auf Festplatten in Wohnungen zuzugreifen, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Monika Düker. Die Pläne verstießen gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass nicht nur ausländische Terroristen, sondern auch politische Extremisten mit Hilfe von Banken und Telefongesellschaften ausgespäht werden können. Die geplanten ausgeweiteten Befugnisse für den Verfassungsschutz in NRW sollen mit nachträglichen Informationen der betroffenen Bürger einhergehen. Die Betroffenen sollen über den Einsatz der geheimdienstlichen Mittel informiert werden, sobald diese beendet sind und keine Sicherheitsinteressen dagegen sprechen, betonte Innenminister Ingo Wolf (FDP) gestern.
Die Ausspähung von politischen Extremisten auch mit Hilfe von Banken, Post und Telefongesellschaften war bislang nur möglich, wenn Gefahr aus dem Ausland drohte. Beim heimlichen Zugriff auf Computer über das Internet und die Beobachtung von extremistischen Homepages sei ein »strenger rechtsstaatlicher Maßstab« angelegt. Ein Eingriff in den geschützten Wohnraum sei mit einer solchen Maßnahme nicht verbunden., betonte der Minister. Wolf sagte weiter, »die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit« bleibe gewährleistet. Anschläge wie in London würden nicht nur von ausländischen islamistischen Organisationen, sondern auch von Staatsbürgern im eigenen Land ausgeübt.

Artikel vom 07.07.2006