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Neun Radlerunfälle
mit acht Verletzten

Polizei: Oft fehlte Schutz durch Helm

Bielefeld (WB). Nicht nur die Motorradfahrer (siehe Bericht in der gestrigen Ausgabe), auch die »Pedalritter« leben zurzeit gefährlich. »Seit Monatsbeginn haben sich in unsere Stadt neun Unfälle mit Radfahrern ereignet, davon am Montag und Dienstag alleine fünf. Acht Menschen wurden verletzt, vier davon schwer«, so Polizeisprecher Klaus Kühmel.

Und - die vier schwer Verletzten, so der Oberkommissar weiter, hätten vermutlich nur leichte oder gar keine Wunden davon getragen, wenn sie einen Schutzhelm getragen hätten. Kühmel: »Denn fast jedes Mal ist bei Verletzungen der Kopf betroffen.«
Damit Bielefelds Straßen wieder sicherer werden, nachfolgend einige wichtige Tipps des Kommissariates Vorbeugung an Radler und Autofahrer: »Kreuzende Wege« und »toter Winkel« sind tödliche Fallen für Radfahrer. Für Autofahrer gilt, bei jedem Abbiegen nicht nur in den Rückspiegel zu sehen, sondern auch das Tempo zu reduzieren und sich umzuschauen (Schulterblick). Auch Radfahrer haben manchmal Vorfahrt. Im Straßenverkehr gilt nicht das »Recht des Stärkeren«. Manche Einbahnstraßen sind für Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben, doch werden gerade hier Radler häufig nicht beachtet.
Wer als Autofahrer Radfahrer überholt, der sollte die Geschwindigkeit reduzieren und größtmöglichen Abstand halten. Insbesondere bei radelnden Kindern sollte der Abstand beim Überholen so groß sein, dass unvorhersehbare Schlenker oder Stürze nicht schlimmer als nötig enden.
Parken auf Radwegen ist ein absolutes Tabu. Wer mit seinem Auto einen Radweg versperrt, zwingt Radler zum Ausweichen in den Autoverkehr. Das kann besonders für Kinder gefährlich sein.
Doch auch Nutzer von »Drahteseln« sollten einige Regeln beachten. So ist das Missachten rotgeschalteter Ampeln nicht nur lebensgefährlich, sondern kann, wenn man von der Polizei erwischt wird, auch teuer werden. Zudem sollten Radfahrer vorausschauend fahren und damit rechnen, dass sie von abbiegenden Autofahrern übersehen werden könnten. Das gilt vor allem dann, wenn Radwege oder Einbahnstraßen entgegen der erlaubten Fahrtrichtung von »Pedalrittern« benutzt werden.
Und bei Dunkelheit ist Licht am Rad Pflicht. Nur so haben die Autofahrer die Chance, Radfahrer rechtzeitig zu erkennen. Außerdem gilt in Sachen Alkohol für Radfahrer das Gleiche wie für Autofahrer: Wer unter Alkoholeinfluss fährt, der begeht eine Straftat.

Artikel vom 06.07.2006