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Verbesserter Verbraucherschutz

Konsumentenbehörden helfen bei grenzüberschreitenden Geschäften


Berlin (dpa). Die Bundesregierung will Verbraucher besser schützen und dazu ein Netz von Konsumentenbehörden errichten. Das hat das Kabinett beschlossen. Wenn Unternehmen bei europaweiten Geschäften die Rechte von Konsumenten missachten, sollen sie künftig leichter zur Verantwortung gezogen werden als bisher. Die Regierung setzt damit EU-Recht um. »Dieser Gesetzentwurf stärkt den Verbraucherschutz im grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Dienstleistungen«, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.
Die Fälle der Verletzung von Verbraucherrechten über Grenzen hinweg sollen in erster Linie von privaten Einrichtungen wie Verbraucherzentralen wahrgenommen werden. Zu Verstößen gehören etwa irreführende Werbepraktiken oder Verstöße im Pauschalreiserecht. Die Einrichtungen haben keine eigenen Verbotsbefugnisse. Sie müssten vor Zivilgerichten auf Unterlassung klagen. Das Netzwerk der Verbraucherbehörden soll Ende des Jahres die Arbeit aufnehmen. Dazu gehören auf deutscher Seite das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie das Luftfahrt-Bundesamt im Zusammenhang mit den Rechten von Passagieren.

Artikel vom 06.07.2006