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Wie Anleger Geld sparen

Sparerfreibetrag wird 2007 gekappt

Von Edgar Fels
Bielefeld (WB). Wer beim Sparen nicht aufpasst, verliert möglicherweise viel Geld. Von 2007 an wird der Sparerfreibetrag um fast die Hälfte gekürzt. Wie man die Kapitalertragssteuer dennoch ganz legal umgehen kann, dazu gibt Frank Reinisch, Partner beim Maklerkontor Brand & Co. (Bad Oeynhausen/Bielefeld) einige Tipps.

Beispiel: Ein Ehepaar hat ein Vermögen von 75000 Euro in Sparbriefen (40000 Euro zu 3,25 Prozent/gleich 1300 Euro Zinsen) und Rentenfonds (35000 Euro mit steuerpflichtiger Ausschüttung von 1500 Euro) angelegt. In diesem Jahr fallen also Zinsen von 2800 Euro an. Damit liegt das Ehepaar knapp unterhalb des Freibetrages von 2842 Euro.
Im kommenden Jahr wäre bei gleicher Ausgangslage und den gleichen Zinserträgen eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 359,40 Euro fällig. Hinzu käme der Solidaritätszuschlag von 19,77 Euro, sagt Reinisch und betont zugleich beim Thema Rentenfonds: »Vorsicht, diese Fonds wurden in den letzten eineinhalb Jahren gerne als sichere Anlagealternative verkauft. Die gestiegenen Kapitalmarktzinsen haben jedoch inzwischen zu teilweise deutlichen Kursverlusten geführt.«
Wenn nun von 2007 an ein Teil des Ersparten durch die Kapitalertragssteuer »aufgefressen« wird, welche Möglichkeiten ergeben sich dann für das Ehepaar? Frank Reinisch gibt drei Tipps:
Tipp 1: Das Ehepaar sollte den Rentenfonds verkaufen und das frei gewordene Geld in niedrigverzinsliche Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten von zwei bis vier Jahren umschichten. Teile des Rendite werden durch den steuerfreien Kursgewinn bei Fälligkeit erzielt. Beispiel: Das Wertpapier »Land Hessen« (Laufzeit bis März 2009) zu 2,10 Prozent Nominalzins bei einem Kaufkurs von 96,55 Prozent und einer Rendite von 3,50 Prozent. Reinisch: »Für nominal 36500 Euro zahlen Sie heute 35240 Euro. Der Kursgewinn von 1260 Euro fließt bei Fälligkeit dem Sparer steuerfrei zu. Im vorliegenden Fall reduziert das Ehepaar während der Laufzeit des Papiers seine jährlich steuerpflichtigen Einnahmen auf 767 Euro.
Tipp 2: Teilumschichtung und Beimischung von offenen Immobilienfonds. Immobilienfonds können aufgrund ihrer internationalen Investitionspolitik große Teile der Renditen steuerfrei vereinnahmen. »Hier kann der Sparer die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten nutzen«, sagt Reinisch. Durch das Umschichten des Rentenfonds in einen ausschließlich im Ausland investierenden Fonds könne der steuerpflichtige Zufluss bis auf 100 Euro pro Jahr reduziert werden. Reinisch: »Nur wenige Fonds dieser Anlageklasse bieten sich qualitativ an.«
Tipp 3: Der Sparer sollte mit seinem Berater nach weiteren Alternativen Ausschau zu halten. Zudem sollten Anleger Anfang 2007 ihre Freistellungsaufträge bei ihren Geldhäusern prüfen. Wer Geld nur bei einem Institut angelegt hat, braucht sich nicht zu sorgen. Die Bank reduziert höchstwahrscheinlich automatisch auf den neuen Höchstbetrag. Wer den Freibetrag auf mehrere Konten verteilt hat, sollte sie Anfang 2007 anpassen. Sonst könnte es Ärger mit dem Finanzamt geben.

Artikel vom 05.07.2006